Hafenbehörde

Am 22. Februar 2002 ist die gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) über die Häfen im Freistaat Sachsen in Kraft getreten: die Sächsische Hafenverordnung - SächsHafVO 10/2010. Die SBO ist beauftragte Hafenbehörde. Ihr obliegt es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die dem Gemeinwesen durch den Verkehr oder Betrieb im Hafen drohen, abzuwehren sowie eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften zu verhüten. Hafenbehörde im Sinne dieser Verordnung ist das Regierungspräsidium Dresden. Diese Verordnung gilt für die Häfen Dresden, Riesa und Torgau sowie für Umschlagplätze (Lade- und Löschplätze).